Ausstellungen

47. OSTALLGÄUER KUNSTAUSSTELLUNG der Stadt Marktoberdorf im Künstlerhaus Marktoberdorf

30. Oktober 2025 bis 11. Januar 2026

 

Mit der jährlich stattfindenden Ostallgäuer Kunstausstellung bietet die Stadt Marktoberdorf Künstlerinnen und Künstlern aus Bayerisch Schwaben die Möglichkeit, sich einem größeren Publikum in einem musealen Rahmen vorzustellen und setzt den Fokus ganz auf die Förderung zeitgenössischer regionaler Kunst. Die Auseinandersetzung mit der einzigartigen Architektur des Künstlerhauses von Bearth und Deplazes spielt hier eine besondere Rolle. Im Zusammenspiel mit dem Gebäude entfaltet Kunst eine sehr individuelle, ortsspezifische, manchmal überraschende Intensität und bildet ganz neue, ungewohnte Spannungsfelder. Die Ausstellung dient dem lebendigen Austausch der Kunstschaffenden untereinander und mit der Öffentlichkeit – also dem Dialog über Kunst insgesamt, über ihre Ideen, ihren Gehalt oder ihre Vision für und in der Gesellschaft.

Die Ostallgäuer Kunstausstellung genießt weit über die Grenzen von Marktoberdorf hinaus hohes Ansehen und einen besonderen Stellenwert. Einen besonderen Anreiz für die Künstler bieten auch die drei Preise, die jedes Jahr von der hochkarätig besetzten Jury vergeben werden:der „Johann-Georg-Fischer-Kunstpreis 2025“ der Stadt Marktoberdorf (3.000 Euro),der „Sonderpreis der Franz Schmid-Stiftung 2025“ (2.500 Euro) sowieder „Familie Paul Breitkopf-Preis 2025“ (2.000 Euro).

 

KONTAKT | INFORMATION | ANMELDUNG

Künstlerhaus Marktoberdorf |MUSEUM FÜR ZEITGENÖSSISCHE KUNST

Kemptener Str. 5 | 87616 Marktoberdorf | Tel. 08342 918337 |

Anmeldung zu den Führungen (mit Angabe der Kontaktdaten) ist erforderlich

mail@kuenstlerhaus-marktoberdorf.de

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Di bis Fr 15–18 Uhr | Sa, So, feiertags 14–18 Uhr |

Am 24.12. | 25.12. | 31.12.2025 bleibt das Museum geschlossen

 

EINTRITT ZUR AUSSTELLUNG

Erwachsene 3 Euro | Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre frei

Künstlerhaus_ Foto Nikolaus Steglich_9.2023. | © Künstlerhaus_ Foto Nikolaus Steglich_9.2023.